Produktinformationen zur Jahresreiseversicherung
Ihre Vorteile:
- gültig für beliebig viele Reisen
- weltweite Geltung
- keine Begrenzung der Reisedauer
- günstige Prämien für Einzelpersonen und Familien
- Der Vertrag verlängert sich automatisch und kann 3 Monate vor
Prämienfälligkeit gekündigt werden.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei
Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten
Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten,
die bei einer Stornierung angefallen wären
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit
Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt
der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Wichtige Informationen
Abschlußfrist:
Die Jahres-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann nur für
Reisebuchungen, die mit oder nach Vertragsabschluss der
Jahresversicherung getätigt werden, in Anspruch genommen werden.
Definition Familie:
Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene bis zur Vollendung des 65.
Lebensjahres und mindestens ein minderjähriges Kind (unabhängig vom
Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu fünf Personen mit
Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Volljährige Kinder sind
versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind. Für
mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls
Versicherungsschutz. Die Versicherung endet mit dem 65. Geburtstag des
ältesten Erwachsenen.
Maximaler Reisepreis
2-000,- EUR für Einzelpersonen
5.000,- EUR für Familien
Risikopersonen
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und
versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten
Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die
versicherten Personen untereinander
Risikopersonen sind:
- versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht
und versichert haben
- die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner
oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder,
Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern,
Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel,
Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
- diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder
pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
- Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“
eingetreten ist.
Verlängerungen / Erhöhung der Versicherungssumme
Der max. Reisepreis für Einzelpersonen und Familien kann mit den
Standardtarifen erhöht werden.
Versicherungslaufzeit
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 3
Monate vor der nächsten Prämienfälligkeit gekündigt wird.
Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Versicherung zur
Jahres-Reiserücktritt-Versicherung
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