
Im Falle einer Erkrankung während Ihrer Auslandsreise übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für ambulante und
stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die
Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen.
Bei einer notwendigen Überführung im Todesfall und bei Bestattungen im Ausland erstatten die meisten Reiseversicherer
diese Kosten im Rahmen der im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstbeträge.
In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, dass Sie in Ihre Heimat zurückgebracht werden müssen,
oder es für die Heilung sinnvoller ist, dass die Genesung im Heimatland stattfindet. Bei einem
medizinisch sinnvollen Rücktransport, den der behandelnde Arzt im Ausland mit dem Versicherer abstimmt, werden auch Ängste von Patienten
berücksichtigt, wie die Angst vor einer Operation im Ausland, oder die Sprachbarriere in Urlaubsland. Auch sinnvoll kann ein
Rücktransport sein, wenn die Kosten für eine Krankenhausaufenthalt wesentlich höher wären, als in Deutschland. Die Beachtung dieser
Wünsche und Bedenken des Patienten sind wesentliche Vorteile des medizinisch sinnvollen Rücktransport gegenüber einem
Krankenrücktransport der nur aus medizinisch notwendigen Gründen erfolgt
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Regel nicht die vollen Behandlungskosten im Ausland ab und zahlt die Transportkosten nur in seltenen Fällen. Daher ist eine private Auslandskrankenversicherung, vor allem bei Reisen außerhalb Europas, dringend zu empfehlen. Eine Auslandskranken-Jahrespolice kostet nicht viel und Sie sind ein ganzes Jahr auf allen Reisen krankenversichert.

