Reiserücktrittsversicherung:
Versichert sind im Rahmen der Reiserücktrittskosten- u. Reiseabbruchversicherung die nachweislich vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund und falls ausdrücklich im Versicherungsschein vereinbart, die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie die sonstigen Mehrkosten, falls Sie die Reise aus versicherten Gründen abbrechen müssen.
Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen besteht bei:
Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
Die Würzburger erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
Reiseabbruchversicherung
Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag
erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)


Quelle: TravelSecure/Würzburger Versicherung
* = Sie verlassen bei Klick auf den Link diese Homepage und werden auf das Buchungstool der TravelSecure weitergeleitet.
hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit, eKomi Gold Auszeichnung
Quelle: TravelSecure / Würzburger Versicherung

Die im Basispaket der TravelSecure Jahresreiseversicherung enthaltene Reiserücktrittversicherung sichert die Zeit vor dem Reiseantritt ab. Wenn Ihnen also bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts etwas passiert, sodass sie die Reise nicht antreten können und ihren Urlaub stornieren müssen, dann tritt die Versicherung für den Schaden ein. Durch den Versicherer werden die Stornierungskosten übernommen, die der Reiseveranstalter Ihnen berechnet.
Allerdings ist nicht jeder Rücktrittsgrund auch ein versichertes Ereignis.
Es müssen schon gravierende Gründe vorliegen, die in den Versicherungsbedingungen genau definiert sind. Beispielsweise zählen als
versicherte Rücktrittsgründe unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod eines nahen Angehörigen. Weiterhin werden unter anderem auch Verlust
des Arbeitsplatzes, Eintritt in die Kurzarbeit oder Wiedereinstellung nach der Arbeitslosigkeit zu den versicherten Gründen gezählt.
Auch eine Erkrankung an Covid-19 ist als Rücktrittsgrund mit abgesichert.
Die zweite wichtige Versicherungsleistung, die in der
TravelSecure Jahresreiseversicherung enthalten ist, ist die Reiseabbruchversicherung. Dieser Reiseschutz hilft während der Reise, wenn sie Ihren Urlaub wegen eines eingetretenen Schadenereignisses nicht fortsetzen können und vorzeitig
zurückreisen müssen. Die zusätzlichen Ausgaben für die Rückreise übernimmt die Reiseversicherung und Sie erhalten auch anteilig den Reisepreis erstattet, der durch nicht
genutzte Leistungen von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden konnte.