Die Leistungen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch- Jahresversicherung im Überblick:
Reiserücktrittsversicherung:
Versichert sind im Rahmen der Reiserücktrittskosten- u. Reise-abbruchkostenversicherung die nachweislich vertraglich geschuldeten
Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund und falls ausdrücklich im Versicherungsschein vereinbart, die nachweislich
entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie die sonstigen Mehrkosten, falls Sie die Reise aus versicherten Gründen abbrechen müssen.
Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen besteht bei:
- Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
- Impfunverträglichkeit;
- Schwangerschaft.
Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
- Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten,
- Verlust des Arbeitsplatzes , Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel,
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
- Bruch von Prothesen;
- unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder
Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.
- Einreichung der Scheidungsklage
Die Würzburger erstattet die Mehrkosten der
Hinreise, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
Corona / Covid-19 Reiseschutz bei Reiserücktritt
Es
besteht Versicherungsschutz bei Erkrankung an Covid-19, weil Pandemie-Ereignisse hier als versichertes Ereignis zählen und nicht ausgeschlossen sind.
Aber,
Sie benötigen den
Corona Zusatzschutz der TravelSecure,
wenn der Reiserücktritt / Reiseabbruch wegen behördlich angeordneter Quarantäne entsteht, bei Verweigerung, der Beförderung,
der Einreise
und Verweigerung der Unterbringung wegen Verdachts der Infizierung mit dem Corona-Virus. Auch gültig bei Reisen in Länder, wo eine Reisewarnung besteht. |
Reiseabbruchversicherung
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Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag
erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass
der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
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Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
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Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
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Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei
Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
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Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen
Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)